Bei der Beantragung der staatlichen Förderung "Forschungszulage" gibt es oft Missverständnisse. Wir räumen damit auf und zeigen euch auf, wieso es Sinn macht, von der staatlichen Forschungszulage als Startup Gebrauch zu machen.
Forschungszulage: Unterstützung von KMUs und Startups
Zu Anfang 2020 hat die Bundesregierung die Forschungszulage eingeführt, um kleine und mittlere Unternehmen bei der Finanzierung von Forschung und Entwicklung zu unterstützen. Die Forschungszulage umfasst eine finanzielle Erstattung in Höhe von 25 % der Personalkosten. Diese Förderung ist aufgrund der flexiblen Gestaltbarkeit insbesondere für Startups und KMUs interessant. Die Fördermittelberater:innen von EPSA Deutschland bemängeln jedoch, dass diese (äußerst lukrative!) Forschungszulage viel zu wenig genutzt wird.
Das sind die häufigsten Missverständnisse
Unternehmens- und Branchenkompatibilität
Viele Startups wissen nicht, ob ihre Unternehmensgröße oder Branche für die Forschungszulage in Frage kommen: Grundsätzlich ist die Zulage branchen- und themenoffen.
Projektförderfähigkeit
Ein weiteres Missverständnis ist, ob Projekte überhaupt förderfähig sind: Förderfähige Vorhaben definieren sich dadurch, sich mindestens einer Kategorie aus Grundlagenforschung, industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung zuzuordnen. Sie müssen klare Ziele definieren und spezifische Tätigkeiten beinhalten, die erforderlich sind, um diese Ziele zu erreichen.
Darüber hinaus müssen die Projekte alle fünf FuE-Kriterien des Frascati-Handbuchs erfüllen: Neuheit, Kreativität, Ungewissheit hinsichtlich des Ergebnisses, systematische Vorgehensweise und Übertragbarkeit / Reproduzierbarkeit. Wenn ihr euch unsicher seid, ob euer Projekt förderfähig ist, solltet ihr euch am besten direkt an Fördermittelberater:innen wenden.
Bürokratischer Aufwand
Ja, der mit der Antragstellung verbundene Aufwand kann abschreckend sein. Vielleicht beruhigt es euch aber, dass nur der Erstantrag des jeweiligen Projektes einen kleinen Mehraufwand darstellt. In den Folgejahren ist es dann jeweils ausreichend, die Projektkosten des begünstigten FuE-Vorhabens aus dem jeweiligen Wirtschaftsjahr beim Finanzamt einzureichen. Fördermittelberatungen helfen euch dabei, dass 100 Prozent der abrufbaren Summe auch abgerufen wird. Die Erfahrung zeigt, dass Startups oft zu geringe Fördersummen beantragen.
Fristeneinhaltung
Die Forschungszulage kann auch rückwirkend beantragt werden! Der Antrag auf Forschungszulage kann jederzeit beim Finanzamt gestellt werden. Vorher muss jedoch das Antragsverfahren bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage durchlaufen und alle Unterlagen für den Antrag beim Finanzamt zusammengestellt werden. Um bei der nächsten Steuerfestsetzung von der rückwirkenden Förderung zu profitieren, solltet ihr das Thema schnellstmöglich angehen. Die Einhaltung der Fristen ist wichtig, damit ihr die Summe vollständig in Anspruch nehmen könnt.
Finanzielle Vorleistung für Fördermittelberatung
Die Kosten einer Fördermittelberatung zur Forschungszulage können abschrecken. Dies sollte jedoch kein Hindernis darstellen, da seriöse Fördermittelberater:innen in der Regel erfolgsabhängig arbeiten.
Unser Fazit: Es lohnt sich!
Trotz der Herausforderungen, die mit der Beantragung der Forschungszulage verbunden sind, solltet ihr den Nutzen und die möglichen positiven Auswirkungen auf eure Innovationsfähigkeit nicht unterschätzen. Wenn ihr euch unsicher seid, könnt ihr im Zweifelsfall professionelle Hilfe mit ins Boot holen.
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