ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE STARTUP MITTELDEUTSCHLAND JOBPLATTFORM UND DEN TALENTPOOL
1. Nutzungsgegenstand
1.1 Die SpinLab Accelerator GmbH, Spinnerstraße 7, 04179 Leipzig, (nachfolgend “SpinLab”) bietet das Online-Portal „Startup Mitteldeutschland“ mit integrierter Jobplattform an, über welche die nutzenden Unternehmen (nachstehend “Unternehmen”) Stellenangebote inserieren können und Bewerber sich auf diese Stellenanzeigen durch Hochladen Ihrer Bewerbungsunterlagen bewerben können (nachfolgend “Bewerber”).
1.2 Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Nutzung eines Talentpools, in welchem die Bewerber ihre Bewerbungsunterlagen hinterlegen und die Unternehmen beim Durchsuchen der Talentpool-Datenbank auf alle hinterlegten Bewerbungsunterlagen zugreifen können (nachfolgend “Talentpool”). Ferner können Unternehmen, die einen bestimmten Bewerber nicht einstellen, aber weiterempfehlen möchten, die entsprechenden Bewerbungsunterlagen aus ihrem eigenen Bewerberpool in den Talentpool der Jobplattform verschieben, wenn der Bewerber hierin vorab eingewilligt hat.
1.3 Die Unternehmen müssen sich für die Nutzung sowohl der Plattform als auch des Talentpools registrieren und einen Unternehmensaccount anlegen. Die Bewerber müssen sich lediglich für die Nutzung des Talentpools registrieren und einen Bewerberaccount anlegen. Für die Nutzung der Jobplattform im Sinne der konkreten Bewerbung auf eine bestimmte Stellenanzeige müssen sich Bewerber nicht registrieren.
1.4 Überdies können die Unternehmen über einen Javascript-Code (nachfolgend „Widget“) all ihre veröffentlichten Jobangebote in Echtzeit in die eigene Internetseite – in der Regel inklusive Bewerbungsformular – einbinden. SpinLab darf ausdrücklich Dritten erlauben, diese Jobangebote über ein Widget auf den Internetseiten dieser Dritten einzubinden.
1.5 SpinLab betreibt diese Jobplattform unter der Internetseite jobs.startup-mitteldeutschland.de. Jobangebote werden zusätzlich weiteren von der SpinLab Accelerator GmbH betriebenen Webseiten veröffentlicht. Die Jobplattform wird vorrangig in englischer Sprache zur Verfügung gestellt.
1.6 Über den Button “SEND APPLICATION” (zu deutsch: “Bewerbung senden”), der beim Aufrufen der Stellenanzeige auf der Jobplattform von SpinLab oder beim Öffnen des Bewerbungsformulars im Widget auf der Internetseite eines Unternehmens platziert ist, können Bewerber mittels des dort hinterlegten Bewerbungsformulars, ihre Kontaktdaten eingeben und weitere Anhänge, wie z.B. Lebenslauf und Zeugnisse, etc. hochladen.
1.7 Wenn der Bewerber das Bewerbungsformular von SpinLab nutzt, kann das Unternehmen auf diese Bewerbung über seinen Unternehmensaccount in der Bewerberdatenbank zugreifen und die Bewerbungsunterlagen als Datei herunterladen und speichern. Gegebenenfalls kann die Übermittlung der Bewerbungsunterlagen auch per E-Mail erfolgen.
2. Nutzung durch Bewerber
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln unter anderem das Verhältnis zwischen Bewerbern und SpinLab hinsichtlich der Nutzung der Jobplattform und gegebenenfalls des Talentpools.
2.2 Die Nutzung der Jobplattform und des darin integrierten Talentpools durch die Bewerber ist kostenlos.
2.3 Registrierung
2.3.1 Die Nutzung der Dienste des Talentpools setzt die Registrierung des Bewerbers voraus. Für den Talentpool können sich als Bewerber natürliche, volljährige Personen, die unbeschränkt geschäftsfähig sind, registrieren.
2.3.2 SpinLab ist berechtigt, ein Registrierungsgesuch eines Bewerbers ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Ein Anspruch auf Nutzung des Talentpools innerhalb der Jobplattform besteht nicht. Der Bewerber bestätigt mit Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, diese vom SpinLab gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gesondert die dazugehörigen Datenschutzbestimmungen.
2.3.3 Der Bewerber ist verpflichtet, die im Rahmen der Registrierung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß zu machen und diese aktuell zu halten. Tritt während der Dauer der Nutzung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so wird der Bewerber die aktuellen Angaben unverzüglich auf dem Portal im Rahmen der persönlichen Einstellungen des Bewerberaccounts korrigieren, sofern es ihm möglich ist. Ansonsten wird der Bewerber das SpinLab über die Änderungen informieren.
2.3.4 Im Rahmen des Registrierungsvorgangs für den Talentpool wird der Bewerber ein möglichst sicheres Passwort zur Sicherung des eigenen Bewerberaccounts wählen und dieses so gut wie möglich gegen eine unberechtigte Nutzung schützen. Es wird von Seiten der Mitarbeiter von SpinLab keine Erkundigungen nach dem Passwort geben. Der Bewerber wird das SpinLab umgehend informieren, sobald und sofern Anhaltspunkte für einen drohenden oder geschehenen Passwortmissbrauch bestehen.
2.4 Nach Angabe aller seitens des SpinLab erfragten Daten sowie nach Bestätigung und Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist der Bewerber zur Bewerbung auf eine Stellenanzeige über die Jobplattform im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt.
2.5 Bewerberaccount
2.5.1 Für den Talentpool muss sich der Bewerber registrieren und einen Bewerberaccount anlegen. SpinLab bietet dem Bewerber die Möglichkeit, Angaben zu seiner Person, seinen Lebenslauf sowie im Rahmen eines personalisierten Bewerberprofils weitere Angaben zum Zwecke seiner Bewerbung zu präsentieren.
2.5.2 Der Bewerber wird im Rahmen der Gestaltung des eigenen Bewerberaccounts nur wahrheitsgemäße Angaben zur Person machen. SpinLab ist berechtigt, sich vom Bewerber Nachweise und Belege zu dessen Identität zeigen zu lassen. Der Bewerber wird von SpinLab auf erstes Anfordern sämtliche Nachweise im Original vorlegen. SpinLab ist darüber hinaus berechtigt, diese Nachweise und Belege gegenüber öffentlichen Stellen und Gerichten an diese herauszugeben, sofern einschlägige gesetzliche Vorschriften es erfordern.
2.6 Vom Bewerber eingestellte Inhalte
2.6.1 Der Bewerber ist berechtigt, im Rahmen seines Bewerberaccounts, eigene Inhalte auf der Jobplattform einzustellen und damit für Unternehmen, die die Jobplattform nutzen, verfügbar zu machen.
2.6.2 Mit dem Einstellen von Inhalten räumt der Bewerber SpinLab jeweils ein unentgeltliches und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten ein, insbesondere
(a) zur Speicherung der Inhalte auf dem Server von SpinLab bzw. auf dem Server eines von SpinLab beauftragten Subunternehmens sowie deren öffentlicher Zugänglichmachung; letztere innerhalb der Jobplattform gegenüber den natürlichen und juristischen Personen, die einen Zugang zur Jobplattform haben,
(b) zu deren Bearbeitung und Vervielfältigung, soweit dies für die Vorhaltung bzw. Veröffentlichung der jeweiligen Inhalte erforderlich ist, und
(c) zur Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber Dritten an den vom Bewerber bereitgestellten Inhalten.
2.6.3 Sofern und soweit der Bewerber die eigens eingestellten Inhalte wieder von der Jobplattform entfernt, erlischt das vorstehend eingeräumte Nutzungs- und Verwertungsrecht. SpinLab bleibt jedoch berechtigt, zu Sicherungs- und/oder Nachweiszwecken erstellte Kopien aufzubewahren. Die an SpinLab sowie an übrige Dritte an den vom Bewerber eingestellten Inhalten bereits eingeräumten Nutzungsrechte bleiben ebenfalls unberührt.
2.6.4 Der Bewerber ist für die eigens von ihm eingestellten Inhalte voll verantwortlich. SpinLab übernimmt keine Überprüfung der Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck.
2.6.5 Der Bewerber verpflichtet sich, weder im Rahmen seines Bewerberaccounts noch sonst auf der Jobplattform Inhalte öffentlich zugänglich zu machen, die einen Wettbewerbsverstoß oder einen Verstoß gegen einschlägige berufsrechtliche und sonstige rechtliche Vorschriften darstellen oder die Rechte Dritter, wie beispielsweise Markenrechte, Urheber- und Leistungsschutzrechte, Titelschutzrechte oder Persönlichkeitsrechte, verletzen.
2.6.6 Der Bewerber verpflichtet sich, im Rahmen seines Bewerberaccounts oder sonst auf der Jobplattform nur Inhalte (Text, Bildmaterial, Videomaterial etc.) unter Beachtung und Wahrung der Regelungen dieser Ziffer 2 und der Ziffer 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen öffentlich zugänglich zu machen, zu deren konkreter Nutzung der Bewerber ein alleiniges Recht hat oder aber anderweitig berechtigt ist (z. B. durch eine Lizenz oder eine Erlaubnis des Rechteinhabers).
2.6.7 SpinLab behält sich das Recht vor, im Falle eines Hinweises auf mögliche durch den Bewerber hervorgerufene Rechtsverletzungen bzw. im Falle vorliegender Anhaltspunkte, welche einen Rechtsverstoß vermuten lassen, die konkreten verletzenden Inhalte vorläufig aus dem Bewerberaccount zu entfernen, zu sperren oder zu bearbeiten und anschließend Nachforschungen in Hinsicht auf die Sach- und Rechtslage bzgl. des gerügten Verstoßes anzustellen (Notice-and-takedown-Verfahren). Der Bewerber wird sich im Rahmen der Aufklärung kooperativ zum SpinLab verhalten, um eine möglichst zeitnahe Klärung zu ermöglichen. SpinLab wird hierbei jedoch auf die berechtigten Interessen des Bewerbers Rücksicht nehmen und das mildeste Mittel zur Abwehr des Verstoßes wählen.
2.6.8 Im Falle von offensichtlichen und schwerwiegenden Verletzungen ist SpinLab berechtigt, den rechtsverletzenden Inhalt sofort und endgültig vom Bewerberaccount des Bewerbers zu entfernen. SpinLab wird den Bewerber über die Ergreifung solcher Maßnahmen informieren.
2.7 Im Rahmen des Talentpools speichert SpinLab Informationen darüber, ob sich der Bewerber selbst in den Talentpool eingetragen hat oder von einem Unternehmen empfohlen wurde sowie von wie vielen Unternehmen er eine Empfehlung erhalten hat. Die Unternehmen können dann im Rahmen des Talentpools die Bewerber nach diesen Informationen filtern (z.B. nur Bewerber anzeigen, die bereits von Unternehmen empfohlen wurden) und ggf. diese Informationen im Talentpool-Profil der Bewerber einsehen.
3. Nutzung durch Unternehmen
3.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln unter anderem das Verhältnis zwischen Unternehmen und SpinLab hinsichtlich der Nutzung der Jobplattform und des Talentpools.
3.2 Leistungsumfang SpinLab
3.2.1 SpinLab veröffentlicht im Namen des Unternehmens Stellenanzeigen und Unternehmensprofile im Internet unter der Internetseite jobs.startup-mitteldeutschland.de, sowie auf weiteren vom SpinLab betriebenen Webseiten. Diese Darstellungen umfassen Stellenanzeigen und gegebenenfalls Logos und Kontaktdaten, sowie Ansprechpartner des Unternehmens. Das Unternehmen kann die veröffentlichten Informationen, im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, frei gestalten und ist für diese Informationen auch verantwortlich.
3.2.2 Die Unternehmen dürfen ihre auf der Jobplattform veröffentlichten Stellenausschreibungen über das Widget in Echtzeit in die eigene Internetseite einbinden. SpinLab darf ausdrücklich Dritten erlauben, diese Jobangebote über ein Widget auf den Internetseiten dieser Dritten einzubinden.
3.3 Gegenleistung der Unternehmen
3.3.1 Die Nutzung der Jobplattform und des darin integrierten Talentpools ist für Unternehmen kostenpflichtig.
3.3.2 Das Unternehmen vergütet SpinLab für die Nutzung der Jobplattform und des darin integrierten Talentpools gemäß der aktuell gültigen Preisübersicht. Bei Preisänderungen wird SpinLab die Unternehmen rechtzeitig, d.h. sechs Wochen vor Wirksamkeit der neuen Preise, per Email hierüber informieren. Die Unternehmen haben ein Sonderkündigungsrecht, sofern sie mit den neuen Preisen nicht einverstanden sind. Die Unternehmen können dieses neue Preisangebot ablehnen; SpinLab steht dann ein Sonderkündigungsrecht zu. Erfolgt innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Information über die neuen Preise keine Ablehnung durch das jeweilige Unternehmen und wird die Jobplattform weiterhin genutzt, so gilt das neue Preisangebot als angenommen. Auf das Ablehnungs- und Sonderkündigungsrecht sowie auf die Fiktion der Annahme des neuen Preisangebots nach Ablauf der vierwöchigen Frist weist SpinLab die Unternehmen hin.
3.4 Registrierung
3.4.1 Die Nutzung der Dienste der Jobplattform und des Talentpools setzt die Registrierung des Unternehmens voraus.
3.4.2 Mit der Registrierung kommt der Vertrag über die Nutzung der Jobplattform und des Talentpools zwischen SpinLab und dem Unternehmen zustande.
3.4.3 SpinLab ist berechtigt, ein Registrierungsgesuch und die Schaltung einzelner Anzeigen eines Unternehmens ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Das Unternehmen bestätigt mit Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, diese von SpinLab gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gesondert die dazugehörigen Datenschutzbestimmungen des SpinLab.
3.4.4 Das Unternehmen ist verpflichtet, die im Rahmen der Registrierung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß zu machen und diese aktuell zu halten. Tritt während der Dauer der Nutzung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so wird das Unternehmen die aktuellen Angaben unverzüglich auf dem Portal im Rahmen der persönlichen Einstellungen des Unternehmensaccounts korrigieren, sofern es ihm möglich ist. Ansonsten wird das Unternehmen das SpinLab über die Änderungen informieren.
3.4.5 Im Rahmen des Registrierungsvorgangs für die Jobplattform und den Talentpool wird das Unternehmen ein sicheres Passwort zur Sicherung des eigenen Unternehmensaccounts wählen und dieses so gut wie möglich gegen eine unberechtigte Nutzung schützen. Es wird von Seiten der Mitarbeiter des SpinLab keine Erkundigungen nach dem Passwort geben. Das Unternehmen wird das SpinLab umgehend informieren, sobald und sofern Anhaltspunkte für einen drohenden oder geschehenen Passwortmissbrauch bestehen.
3.5 Unternehmensaccount
3.5.1 Das Unternehmen muss sich zur Inanspruchnahme der im Rahmen der Jobplattform und dem Talentpool zur Verfügung gestellten Leistungen registrieren und einen Unternehmensaccount anlegen. SpinLab bietet dem Unternehmen die Möglichkeit, Angaben zu seiner Firma sowie deren Beschreibung, eine Stellenbeschreibung, das Anforderungsprofil und den Ort des Beschäftigungsverhältnisses sowie weitere Angaben zum Zwecke der Stellenanzeige und des „Employer Brandings“ zu präsentieren. Das Unternehmen hat nur Anspruch auf einen Unternehmensaccount mit den dazugehörigen Zugangsdaten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das SpinLab dem Unternehmen mehrere personengebundene Zugänge für denselben Unternehmensaccount zur Verfügung stellen. In diesem Fall ist das Unternehmen dafür verantwortlich, die Zugangsdaten für alle personengebundenen Zugänge gleichermaßen vor unberechtigter Nutzung zu schützen und jeden einzelnen Nutzer, vor erstmaliger Nutzung, auf diese AGB und die Datenschutzvereinbarungen hinzuweisen.
3.5.2 Das Unternehmen wird im Rahmen der Gestaltung des eigenen Unternehmensaccounts nur wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Firma sowie deren Beschreibung, zur Stellenbeschreibung, zum Anforderungsprofil und zum Ort des Beschäftigungsverhältnisses machen. SpinLab ist berechtigt, sich vom Unternehmen Nachweise und Belege zu dessen Identität zeigen zu lassen. Das Unternehmen wird von SpinLab auf erstes Anfordern sämtliche Nachweise im Original vorlegen. SpinLab ist darüber hinaus berechtigt, diese Nachweise und Belege gegenüber öffentlichen Stellen und Gerichten an diese herauszugeben, sofern einschlägige gesetzliche Vorschriften es erfordern.
3.6 Vom Unternehmen eingestellte Inhalte
3.6.1 Das Unternehmen ist berechtigt, im Rahmen seines Unternehmensaccounts, eigene Inhalte auf der Jobplattform einzustellen und damit für Bewerber, die die Jobplattform nutzen, verfügbar zu machen.
3.6.2 Die Anzeigen müssen Folgendes als Mindestanforderung enthalten:
(a) eine Stellenzeige muss den Namen der Firma sowie deren Beschreibung, eine Stellenbeschreibung, das Anforderungsprofil und den Ort des Beschäftigungsverhältnisses enthalten,
(b) die Stellenbeschreibung muss sich auf eine konkrete Stelle beziehen und möglichst konkret sein, und
(c) ferner müssen Schlagwörter, Kategorien, Titel und Anzeigentext der Anzeige im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Stelle stehen.
3.6.3 Mit dem Einstellen von Inhalten räumt das Unternehmen SpinLab jeweils ein unentgeltliches und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten ein, insbesondere
(a) zur Speicherung der Inhalte auf dem Server von SpinLab bzw. auf dem Server eines von SpinLab beauftragten Subunternehmens sowie deren öffentlicher Zugänglichmachung; letztere innerhalb der Jobplattform gegenüber den natürlichen und juristischen Personen, die einen Zugang zur Jobplattform haben,
(b) zu deren Bearbeitung und Vervielfältigung, soweit dies für die Vorhaltung bzw. Veröffentlichung der jeweiligen Inhalte erforderlich ist, und
(c) zur Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber Dritten an den vom Unternehmen bereitgestellten Inhalten.
3.6.4 Sofern und soweit das Unternehmen die eigens eingestellten Inhalte wieder von der Jobplattform entfernt, erlischt das vorstehend eingeräumte Nutzungs- und Verwertungsrecht. SpinLab bleibt jedoch berechtigt, zu Sicherungs- und/oder Nachweiszwecken erstellte Kopien aufzubewahren. Die an SpinLab sowie an übrige Dritte an den vom Unternehmen eingestellten Inhalten bereits eingeräumten Nutzungsrechte bleiben ebenfalls unberührt.
3.6.5 Das Unternehmen ist für die eigens von ihm eingestellten Inhalte voll verantwortlich. SpinLab übernimmt keine Überprüfung der Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck.
3.6.6 Das Unternehmen verpflichtet sich, weder im Rahmen seines Unternehmensaccounts noch sonst auf der Jobplattform Inhalte öffentlich zugänglich zu machen, die einen Wettbewerbsverstoß oder einen Verstoß gegen einschlägige berufsrechtliche und sonstige berufsrechtliche Vorschriften darstellen oder die Rechte Dritter, wie beispielsweise Markenrechte, Urheber- und Leistungsschutzrechte, Titelschutzrechte oder Persönlichkeitsrechte, verletzen.
3.6.7 Das Unternehmen verpflichtet sich, im Rahmen seines Unternehmensaccounts oder sonst auf der Jobplattform nur Inhalte (Text, Bildmaterial, Videomaterial etc.) unter Beachtung und Wahrung der Regelungen dieser Ziffer 3 und der Ziffer 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen öffentlich zugänglich zu machen, zu deren konkreter Nutzung des Unternehmens ein alleiniges Recht hat oder aber anderweitig berechtigt ist (z. B. durch eine Lizenz oder eine Erlaubnis des Rechteinhabers).
3.6.8 SpinLab behält sich das Recht vor, im Falle eines Hinweises auf mögliche durch das Unternehmen hervorgerufene Rechtsverletzungen bzw. im Falle vorliegender Anhaltspunkte, welche einen Rechtsverstoß vermuten lassen, die konkreten verletzenden Inhalte vorläufig aus dem Unternehmensaccount zu entfernen, zu sperren oder zu bearbeiten und anschließend Nachforschungen in Hinsicht auf die Sach- und Rechtslage bzgl. des gerügten Verstoßes anzustellen (Notice-and-takedown-Verfahren). Das Unternehmen wird sich im Rahmen der Aufklärung kooperativ zum SpinLab verhalten, um eine möglichst zeitnahe Klärung zu ermöglichen. SpinLab wird hierbei jedoch auf die berechtigten Interessen des Unternehmens Rücksicht nehmen und das mildeste Mittel zur Abwehr des Verstoßes wählen.
3.6.9 Im Falle von offensichtlichen und schwerwiegenden Verletzungen ist SpinLab berechtigt, den rechtsverletzenden Inhalt sofort und endgültig vom Unternehmensaccount des Unternehmens zu entfernen. SpinLab wird das Unternehmen über die Ergreifung solcher Maßnahmen informieren.
3.7 Das Unternehmen überträgt SpinLab alle Eigentumsrechte an den Datenbanken, die sie im Zusammenhang mit Stellenanzeigen an SpinLab zur Veröffentlichung übergeben hat. Insbesondere erhält SpinLab das alleinige Recht, das wirtschaftliche Eigentum an seiner Stellenanzeigendatenbank gegenüber Dritten geltend zu machen.
3.8 Dem Unternehmen ist bekannt, dass im Internet veröffentlichte Inhalte von Suchmaschinen wie Google und anderen durchsucht werden und diese Suchmaschinen die veröffentlichten Inhalte bei sich archivieren und SpinLab hierauf insoweit keinen Einfluss hat.
4. Verbotene Handlungen
4.1 Die Unternehmen und die Bewerber verpflichten sich, im Rahmen der Jobplattform keine Tätigkeit zu entfalten oder Inhalte einzustellen, zu verbreiten oder durchzuführen, welche gegen rechtliche Verbote, die guten Sitten, Rechte Dritter und/oder nachfolgend aufgeführte Regelungen verstoßen.
4.2 Verbotene Inhalte sind insbesondere:
4.2.1 solche im Bereich der “Erotik” oder “Pornografie”;
4.2.2 Dienstleistungen, die gegen die Regelungen zum Schutze vor Schwarzarbeit, wie beispielsweise das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), das Mindestlohngesetz, das Jugendschutzgesetz oder datenschutzrechtliche Schutzvorschriften verstoßen.
4.3 Den Unternehmen und Bewerbern sind darüber hinaus folgende Handlungen untersagt:
4.3.1 die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;
4.3.2 die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen;
4.3.3 die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation/en die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);
4.3.4 die Belästigung anderer Nutzer, z. B. durch mehrfaches persönliches Kontaktieren ohne oder entgegen der Reaktion des anderen Nutzers sowie das Fördern bzw. Unterstützen derartiger Belästigungen;
4.3.5 die Aufforderung anderer Nutzer zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke;
4.3.6 die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von auf dem Portal verfügbaren Inhalten, soweit dies nicht ausdrücklich vom jeweiligen Urheber gestattet oder als Funktionalität auf der Jobplattform ausdrücklich zur Verfügung gestellt wird.
4.4 Den Unternehmen und Bewerbern ist ebenfalls jede Handlung untersagt, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb der Jobplattform zu beeinträchtigen, insbesondere die Systeme der Jobplattform übermäßig zu belasten.
4.5 Sollte den Unternehmen und Bewerbern eine illegale, missbräuchliche, vertragswidrige oder sonst wie unberechtigte Nutzung der Jobplattform bekannt werden, so ist das jeweilige Unternehmen/der jeweilige Bewerber verpflichtet, sich an SpinLab zu wenden. SpinLab wird den Vorgang dann prüfen und ggf. angemessene Schritte einleiten.
4.6 Bei Vorliegen eines Verdachts auf rechtswidrige oder strafbare Handlungen ist SpinLab berechtigt und ggf. auch verpflichtet, die Aktivitäten des jeweiligen Unternehmens/des jeweiligen Bewerbers zu überprüfen und ggf. geeignete rechtliche Schritte einzuleiten. Hierzu kann auch die Zuleitung eines Sachverhalts an die Staatsanwaltschaft gehören.
5. Laufzeit der Nutzung der Plattform, Beendigung, Sperrung
5.1 Laufzeit der Nutzung
Zwischen dem Unternehmen bzw. dem Bewerber und SpinLab kommt ein Vertragsverhältnis in Bezug auf die Nutzung der Jobplattform und des darin integrierten Talentpools zustande, welches auf bestimmte Zeit gemäß den jeweiligen, aus der Preisübersicht vom Unternehmen gewählten Vertragslaufzeiten geschlossen wird. Dieses Vertragsverhältnis endet jedoch, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf, sobald das Unternehmen bzw. der Bewerber keine Zugangsberechtigung mehr zur Jobplattform hat.
5.2 Beendigung des Vertragsverhältnisses
5.2.1 Das Unternehmen kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angabe bestimmter Gründe bis 14 Tage vor Ablauf der gemäß der jeweiligen, aus der Preisübersicht vom Unternehmen gewählten Vertragslaufzeit beendigen. Erklärt das Unternehmen nicht bis 14 Tage vor Ablauf der gemäß der jeweiligen, aus der Preisübersicht vom Unternehmen gewählten Vertragslaufzeit die Beendigung des Vertragsverhältnisses, so verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um die jeweilige identische Vertragslaufzeit. Eine Kündigung durch das Unternehmen erfolgt durch das Löschen des eigenen Unternehmensaccounts, sofern möglich, oder durch eine Kündigungserklärung in Schriftform oder per E-Mail an SpinLab. Die jeweils bereits geleistete Vergütung für den jeweiligen Zeitraum gemäß der Preisübersicht, in welchem die Kündigung erfolgt, kann das Unternehmen nicht zurückverlangen.
5.2.2 Der Bewerber kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angabe bestimmter Gründe beendigen. Eine Kündigung durch den Bewerber erfolgt durch das Löschen des eigenen Bewerberaccounts, sofern möglich, oder durch eine Kündigungserklärung in Schriftform oder per E-Mail an SpinLab.
5.2.3 In diesem Fall erstattet das SpinLab dem Bewerber bzw. dem Unternehmen keine anteiligen, bereits gezahlten Nutzungsgebühren.
5.2.4 Mit Wirksamwerden einer Kündigung endet das Vertragsverhältnis über die Nutzung der Jobplattform. Eine Nutzung des Unternehmens- oder Bewerberaccounts durch das Unternehmen bzw. durch den Bewerber ist sodann nicht mehr möglich. SpinLab ist berechtigt, nach einer Kündigung den Benutzernamen sowie das Passwort mit Wirksamwerden der Kündigung zu sperren. Das Unternehmen bzw. der Bewerber können anschließend nicht mehr auf abgegebene bzw. erhaltene Bewerbungsunterlagen zugreifen und sind selbstständig dafür verantwortlich diese Informationen anderweitig zu speichern, falls sie auch nach Wirksamwerden der Kündigung darauf zugreifen möchten. Ferner werden ggf. noch aktuelle Stellenanzeigen unverzüglich deaktiviert.
5.2.5 SpinLab ist überdies berechtigt, nach Wirksamwerden der Kündigung und nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen sämtliche im Rahmen der Teilnahme durch das Unternehmen bzw. den Bewerber entstandenen Daten unwiederbringlich zu löschen.
5.3 Sperrung
5.3.1 SpinLab ist berechtigt, den Unternehmens- oder Bewerberaccount vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, soweit und sobald konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die in Ziffer 4 geregelten Verbote und Inhaltsbeschränkungen und/oder geltende Rechtsnormen und/oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegen. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird SpinLab die berechtigten Interessen des Unternehmens bzw. des Bewerbers angemessen berücksichtigen.
5.3.2 SpinLab wird das Unternehmen bzw. den Bewerber über diese Maßnahme per E-Mail benachrichtigen.
5.3.3 Im Falle einer nur vorübergehenden Sperrung wird SpinLab den Unternehmer- oder Bewerberaccount des Unternehmens bzw. des Bewerbers nach Ablauf einer erforderlichen und angemessenen Sperrzeit wiederherstellen und das Unternehmen bzw. den Bewerber per E-Mail darüber informieren.
5.3.4 Im Falle einer dauerhaften Sperrung ist eine Reaktivierung des Unternehmer- oder Bewerberaccounts nicht möglich. Dauerhaft gesperrte Unternehmen bzw. Bewerber sind von der Teilnahme an der Plattform dauerhaft ausgeschlossen und dürfen sich nicht erneut registrieren.
6. Datenschutz
6.1 Es entspricht den Qualitätsansprüchen vom SpinLab, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten der Unternehmen und der Bewerber (nachfolgend: “personenbezogene Daten”) umzugehen. Die sich aus der Registrierung für den Talentpool sowie aus der Nutzung der verfügbaren Dienste der Jobplattform ergebenden personenbezogenen Daten werden vom SpinLab daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies von der entsprechenden Einwilligungserklärung erfasst ist oder durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. SpinLab wird die personenbezogenen Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts sowie entsprechend den Datenschutzbestimmungen für die Jobplattform behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Einzelheiten sind den Datenschutzbestimmungen zu entnehmen.
6.2 Darüber hinaus verwendet SpinLab die personenbezogenen Daten nur, soweit das Unternehmen bzw. der Bewerber hierin ausdrücklich eingewilligt hat. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen . Dadurch wird jedoch insoweit die Grundlage der Datenverarbeitung entzogen, so dass eine vollständige Nutzung der Plattform dann nicht mehr möglich ist.
7. Haftungsbeschränkung und Verfügbarkeit der Jobplattform
7.1 Sofern und soweit dem Unternehmen bzw. dem Bewerber durch die Inanspruchnahme der vom SpinLab angebotenen Dienste auf dieser Jobplattform (einschließlich des Abrufs von kostenlosen Inhalten) ein Schaden entsteht, so haftet SpinLab für schuldhaft von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leib, Leben und Gesundheit, für andere Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von ihm oder ihren Erfüllungsgehilfen verursacht werden, und – soweit eine Garantie für eine besondere Beschaffenheit einer Dienstleistung oder eine sonstige Garantie übernommen worden ist – für Schäden, die aus der Nichterfüllung einer solchen Garantie entstehen.
7.2 SpinLab übernimmt keine Garantie für den sicheren, unterbrechungsfreien oder fehlerfreien Betrieb der Jobplattform oder ihrer Eignung für einen bestimmten Zweck. SpinLab ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen und Hackerangriffe. Ansprüche ergeben sich für die Bewerber und Unternehmen bei Ausfällen nicht. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche und den Verlust von Daten bei Hackerangriffen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind sämtliche Erklärungen, die im Rahmen der Nutzung der Jobplattform abgegeben werden, in Schriftform oder per E-Mail abzugeben.
Die E-Mail-adresse lautet:
[email protected]
Die postalische Anschrift des SpinLab lautet:
SpinLab Accelerator GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig
8.2 Änderungen der Kontaktdaten bleiben vorbehalten. Im Falle einer solchen Änderung wird SpinLab das Unternehmen bzw. den Bewerber hierüber in Kenntnis setzen.
8.3 SpinLab behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Über derartige Änderungen wird SpinLab die registrierten Bewerber und Unternehmen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderung per Email in Kenntnis setzen. Sofern der Bewerber bzw. das Unternehmen nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung widerspricht und die Inanspruchnahme der Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzt, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Sofern der Bewerber oder das Unternehmen der Änderung widerspricht, stehen ihm und dem SpinLab jeweils ein Sonderkündigungsrecht zu. In der Änderungsmitteilung wird SpinLab den Bewerber bzw. das Unternehmen auf sein Widerspruchsrecht und auf die Folgen hinweisen.
8.4 SpinLab wird die Unternehmen und Bewerber in unregelmäßigen Abständen per Email Informationen zur Funktionsweise, Nutzungsmöglichkeiten, Neuerungen, sowie zum Status der Plattform (bspw. im Falle von Nicht-Verfügbarkeit aufgrund von geplanten Wartungsarbeiten etc.) zur Verfügung stellen. Die Bewerber und Unternehmen willigen mit dem Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Erhalt dieser Emails ein.
8.5 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.
8.6 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
8.7 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Streitigkeiten ist, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, Leipzig.