Die Seed-Phase der Unternehmensgründung ist in Hinblick auf die Finanzierung herausfordernd. Private Venture-Capital-Fonds investieren meist erst ab dem Markteintritt. Friends & Family, Bootstrapping oder Fördermittel reichen insbesondere bei kapitalintensiven Gründungen für den Proof of Market aber überwiegend nicht aus. VC-Gesellschaften, die mit EU-, Bundes- oder Landesmitteln finanziert sind, können diese Lücke schließen. Sie finanzieren vorwiegend schon in einer sehr frühen Phase des Unternehmensaufbaus. Um in der Fläche effektiv das Zukunftspotenzial in den Bundesländern fördern zu können, nehmen sie außerdem mehr als nur eine Branche in den Blick und beteiligen sich bereits mit geringeren Summen. Möglich sind in der Regel offene und stille Beteiligungen, je nach Unternehmensphase.
Ein Gastbeitrag unseres Partners der Thüringer Aufbaubank.
Wer sich für den Weg des Beteiligungskapitals als Finanzierungsquelle entscheidet, muss etwas Zeit einplanen. Es können einige Monate vom ersten Kontakt bis zur Unterschrift unter dem Beteiligungsvertrag vergehen. In dieser Zeit sind Unternehmer*innen aber auch selbst gefragt. Hier wird ein allgemeiner Überblick über die verschiedenen Schritte im Beteiligungsprozess gegeben. Der exakte Ablauf kann aber zwischen den verschiedenen VC-Gesellschaften variieren.
1. Der Businessplan
Der Businessplan zeigt, ob die Idee zum Investitionsfokus der Beteiligungsgesellschaft passt. Er sollte einen kompakten und doch fundierten Einblick in die Teamkonstellation und das Geschäftsmodell geben und aufzeigen, was mit dem geplanten Investment erreicht werden soll.
2. Pitch & Finanzierungsstrategie
Überzeugt der Businessplan, folgt die persönliche Vorstellung der eigenen Geschäftsidee und -strategie in Form einer Präsentation bzw. eines Pitches. Dabei geht es auch um die Finanzierungsstrategie.
„Grundsätzlich suchen wir nach Gründerpersönlichkeiten, die uns nicht nur von ihrer Idee überzeugen sondern begeistern können – denn genau dies sollen sie ja schlussendlich auch bei ihren Kunden tun. Auch die persönliche Chemie zwischen Gründern und Investor spielt eine große Rolle. Denn bei einem Investment ist man für viele Jahre miteinander ‚verheiratet‘ und geht durch dick und dünn“, sagt Stephan Beier, Investment Manager der Thüringer bm|t beteiligungsmanagement thüringen GmbH.
In weiteren Gesprächen mit den Gesellschafter*innen werden dann die Beteiligungsmöglichkeiten diskutiert und die Bedingungen und Konditionen verhandelt.
3. Die Absichtserklärung
In der Absichtserklärung, genauer gesagt dem „Term Sheet“ oder „Letter of Intent“ werden die Ergebnisse der Ausarbeitung der Finanzierungsstrategie festgehalten. Diese können unter anderem die Konditionen, die Laufzeit und die Exklusivität betreffen. Das dient dazu, den aktuellen Stand der mündlichen Vereinbarung zu dokumentieren. Allerdings ist diese Erklärung nicht rechtlich bindend und kann im Laufe der gemeinsamen Gespräche bis zum Vertragsabschluss aktualisiert werden.
„Wichtig ist, die Erwartungen des Investors und vor allem den (zwangsläufigen) Ausstieg nach einer bestimmten Zeit sehr transparent zu diskutieren, denn nicht für jede Zukunftsplanung der Gründer ist eine Beteiligung geeignet. Sollte ein Gründungsteam keinen späteren Unternehmensverkauf anstreben, sind unter anderem ein Darlehen oder darlehensähnliche Produkte besser geeignet. Sonst drohen Konflikte“, weiß Stephan Beier
4. Der Prüfungsprozess
Der Prüfungsprozess, der als nächster Schritt folgt, wird auch „Due Diligence“ genannt, was so viel bedeutet wie „mit der gebührenden Sorgfalt“. Gerade bei Risikokapital ist es für Investor*innen ungemein wichtig, sich weitestgehend abzusichern, indem die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Gegebenheiten des Unternehmens vor Vertragsabschluss genau unter die Lupe genommen werden.
5. Der Beteiligungsvertrag & der Beteiligungsausschuss
Wenn die Due Diligence abgeschlossen ist und ein positives Ergebnis hervorgebracht hat, geht es an die Ausarbeitung des Beteiligungsvertrages. Dieser kann sehr umfangreich sein und entsteht in Abstimmung mit beiden Vertragsparteien. Parallel oder nachgelagert zur Vertragserstellung wird das Investment dem Entscheidungsgremium oder Beteiligungsausschuss der Beteiligungsgesellschaft zur Beschlussfassung vorgelegt.
6. Der Vertragsabschluss & die Auszahlung
Sobald auch der Beteiligungsausschuss dem Investment zugestimmt hat, steht einem Vertragsabschluss nichts mehr im Wege.
„Mit der Unterschrift unter dem Vertrag beginnt die eigentliche Arbeit, die vom Investor zusammen mit dem Gründerteam ausgearbeiteten Meilensteine zu erreichen. Denn nur so kann der Unternehmenswert gesteigert und die nächste Finanzierungsrunde erfolgreich umgesetzt werden. Ganz nach dem Motto ´nach der Finanzierungsrunde ist vor der Finanzierungsrunde´“, sagt Investment Manager Beier.
Wann und wie genau das Investment nach Vertragsunterzeichnung ausgezahlt wird, ist im Vertrag festgelegt. Aber auch über das Finanzielle hinaus sind die Beteiligungsgesellschaften der Länder verlässliche Partnerinnen auf dem Weg zur Entwicklung und Etablierung von Innovationen am Markt. Durch ihr breit gefächertes Wissen und ein starkes Netzwerk können sie Unternehmer*innen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Außerdem haben sie oft die Möglichkeit, Start-ups und Unternehmen durch mehrere Phasen der Entwicklung zu begleiten – von der Gründung bis zur Unternehmensnachfolge.
Übersicht öffentlicher VC-Gesellschaften in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen
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bm-t beteiligungsmanagement thüringen
Die bm|t mit Sitz in Erfurt ist die erste Adresse für Risikokapitalinvestments in Thüringen, Deutschland.
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