
Am Dienstag, den 10. April 2018 beschloss die Sächsische Staatsregierung in ihrer Sitzung eine neue Richtlinie für Mittelstandsunternehmen. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) möchte damit Förderungen für Mittelstandsunternehmen erleichtern und es so dem Mittelstand ermöglichen, Chancen des digitalen Wandels wahrnehmen zu können. Innovative Unternehmen sollen ebenfalls stärker gefördert werden. Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründern noch besser bei der Bewältigung neuer Herausforderungen zu helfen.
Erweiterung des Innovationsbegriffs
Um etwa auch die Kultur- und Kreativwirtschaft stärker einzubeziehen, erweiterte das SMWA den Innovationsbegriff zur Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen auch für nichttechnische Innovationen.
Förderquotenerhöhung
Für Startups wurde die Förderquote von 50% auf 75% erhöht, um digitale Produkte und Dienste junger Unternehmen stärker zu unterstützen. Wirtschaftsminister Martin Dulig meinte dazu:
Start-ups und junge innovative Unternehmen, die oftmals Treiber des Strukturwandels sind, wollen wir bei der Markteinführung ihrer Ideen verstärkt unterstützen.
Bürokratieabbau mit digitaler Antragstellung
Durch die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, wie beispielsweise den Wegfall von Vergabevorschriften, Zweckbindungsfristen und Zwischenverwendungsnachweisen, ist die Richtlinie unbürokratischer. Außerdem ist die Richtlinie Adressaten-freundlicher gestaltet. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) plant bei den Programmen Messebeteiligung und E-Business in einem Pilotvorhaben ab Juni 2018 schrittweise eine elektronische Antragstellung einzuführen.
Hintergrund
Die Leistungsfähigkeit von KMU ist zunehmend geprägt von Innovationen und der Aufmerksamkeit für den digitalen Wandel. Kürzere Produktzyklen, steigende Kundenanforderungen und die Nachfrage nach neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen auf den heimischen wie den internationalen Märkten erfordern Flexibilität. Damit ist es wichtig gute Bedingungen zu schaffen. Der Freistaat Sachsen stellt insgesamt rund 20 Millionen Euro pro Jahr für die Programme der Mittelstandsrichtlinie zur Verfügung.