Du hast ein Startup gegründet oder bist gerade dabei ein Unternehmen zu gründen? Oftmals ist eines der ersten großen Themen in der Gründungsphase die Finanzen.Die Suche nach passenden Fördermöglichkeiten in Mitteldeutschland kann für Startups jedoch eine Herausforderung sein. Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über wichtige Programme in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und soll euch bei der Suche nach geeigneten Förderungen unterstützen.
SACHSEN
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GUW): Falls du in der Gründungs- und Wachstumsphase deines Unternehmens Investitionen oder Betriebsmittel finanzieren musst, besteht unter gewissen Bedingungen, wie z.B. den Standort in Sachsen zu haben, die Möglichkeit, für ein Darlehen Zins- oder Tilgungszuschüsse zu erhalten.
ESF Mikrodarlehen für Existenzgründer: Die SAB vergibt Mikrokredite von bis zu 20.000 €. Die Laufzeit beträgt bis zu 6 Jahre, davon sind 6 oder 12 Monate tilgungsfrei.
SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen: Wenn bankübliche Sicherheiten nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, kann die SAB Bürgschaften von 0,75 bis 2,5 Mio. € zur Verfügung stellen. Die Antragstellung erfolgt über den Kreditgeber:innen.
SAB Sachsenkredit “Universal”: Für Darlehensbedürfnisse in den Bereichen Investitionen und Betriebsmittel bietet die SAB Darlehen bis zu einem Betrag von 20 Millionen Euro unter attraktiven Konditionen an. Diese können mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 4 % der Darlehenssumme aus den eigenen Mitteln der SAB kombiniert werden. Alternativ gibt es auch eine beihilfefreie Option, die ohne Tilgungszuschuss auskommt.
Fördermittel für Unternehmen in Krisen: Dieses Programm bietet Unterstützung für Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden.
THÜRINGEN
Beteiligungskapital: Die Thüringer Aufbaubank bietet in Zusammenarbeit mit der bm|t beteiligungsmanagement thüringen GmbH verschiedene Finanzierungsmodelle für Startups. Welche Fonds das genau sind, findet ihr im oben genannten Link.
Gründungsprämie: Hierbei handelt es sich um eine Förderung für die Vorbereitung von innovationsbasierten Gründungen. Diese Prämie unterstützt Ausgaben zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form von Standardeinheitskosten in der Vorgründungsphase eines Startups.
Existenzgründungspass: Dieses Programm bietet einen Zuschuss von 90 Prozent für Gründerberatungen und Weiterbildungen im Rahmen der Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge.
InnoInvest: InnoInvest zielt darauf ab, Investitionen in kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zu fördern, insbesondere innovative Investitionen, mit einer Förderung von bis zu 50.000 Euro.
Mikrodarlehen: Existenzgründer:innen und jungen Unternehmen stehen Mikrodarlehen zwischen 5.000 und 35.000 Euro zur Verfügung, die für Gründungen oder Unternehmensnachfolgen genutzt werden können.
Thüringen-Dynamik: Dies ist ein Darlehensprogramm zur langfristigen Finanzierung von Investitionen, das kleinen und mittleren Unternehmen sowie Startups zur Verfügung steht und die langfristige Finanzierung von Investitionen bis 2 Mio. Euro zu besonders günstigen Konditionen ermöglicht.
GUW Thüringen: „Gründen und Wachsen Thüringen“: ist ein Förderprogramm, das kleine, mittlere und große Unternehmen sowie Freiberufler:innen mit bis zu 5.000.000 Euro unterstützt, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
SACHSEN-ANHALT
ego.-START: Bietet Starthilfe für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Zuschüsse für Coachingleistungen und das Gründungstipendium. Das Programm zielt darauf ab, innovative Vorhaben zu unterstützen und die Gründerlandschaft zu stärken.
IBG-Beteiligungen für Unternehmensneugründungen: Die IBG-Beteiligungsgesellschaft unterstützt kleine Unternehmen bei Neugründungen und in den ersten fünf Jahren nach der Gründung. Die Förderung beinhaltet Forschung und Entwicklung, Markteinführung sowie Wachstumsfinanzierung.
Cross Innovation: Ein Programm für kleine und mittlere Unternehmen, das Netzwerkbildung und Kooperationen zwischen Unternehmen der Kreativwirtschaft und anderen Wirtschaftssektoren fördert, um den Marktzugang zu verbessern.
Einstiegsgeld: Die Jobcenter unterstützen im Rahmen des SGB II die Unternehmensgründung ihrer Kundinnen, wobei spezialisierte Ansprechpartnerinnen für Beratung und Orientierung zur Verfügung stehen. Finanzielle Unterstützung kann durch das Einstiegsgeld erfolgen, das für bis zu 24 Monate gewährt wird und in der Regel 50% des monatlichen ALG-II-Betrags entspricht, mit möglichen Zusätzen für bestimmte Bedarfsgemeinschaften oder Langzeitarbeitslose. Ein Rechtsanspruch auf das Einstiegsgeld besteht nicht, aber bestimmte Voraussetzungen müssen für dessen Gewährung erfüllt sein.
Zum Abschluss des Guides möchten wir festhalten, dass die hier vorgestellten Förderprogramme unserer Ansicht nach zu den wesentlichsten Unterstützungsangeboten in Mitteldeutschland gehören. Wir sind davon überzeugt, dass diese Zusammenstellung jungen Unternehmer:innen und Existenzgründer:innen eine hilfreiche Orientierung und Unterstützung auf ihrem Weg bietet. Diese Fördermittel eröffnen euch zahlreiche Chancen, innovative Geschäftsideen zu entwickeln und erfolgreich in Mitteldeutschland umzusetzen.